Unternehmen erhalten Unterstützung bei:
- Fertigung des Jahresabschlusses nach deutschem Handels- und Steuerrecht und
Offenlegung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger
- Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen
- Erstellung der Buchführung einschl. deren betriebswirtschaftliche Auswertung
- Fertigung von Lohnabrechnungen
- steueroptimiertem Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung
- Führung bzw. Aufbau einer betriebseigenen Buchhaltung und
Lohnbuchhaltung
- Gestaltung von Beteiligungs- und Beherrschungsverhältnissen sowie
Unternehmensumwandlungen
- Erledigung von Betriebsprüfungen durch Finanzverwaltung und
Sozialversicherungsträger
- Führung außergerichtlicher und gerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren
- steuerlicher Vertragsprüfung
- Bankangelegenheiten und Kapitalbeschaffung, Mezzaninefinanzierung
- Erstellung steuerlicher Gutachten