Honorar
- Bei der Bemessung des Honorars ist die Gebührenverordnung für Steuerberater,
Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung
- StBGebV unter www.bstbk.de ) zu beachten:
- Für bestimmte Einzeltätigkeiten sind die Gebühren festgelegt,
wobei der Gebührenrahmen je nach Einzelaufwand Spielräume zulässt.
Daneben sieht die Gebührenverordnung für andere Tätigkeiten
die Zeitgebühr vor. Für laufend auszuführende Tätigkeiten
eines Auftraggebers kann auch eine Pauschalvergütung vereinbart werden.
- Die Büttner Steuerberatungsgesellschaft mbH verzichtet auf eine kostenintensive
Ausgestaltung ihrer Kanzlei und gibt diesen Vorteil an ihre Mandantschaft weiter.
- Gut vorbereitete und vollständige Übergabe von Unterlagen durch den Mandanten
hat direkten Einfluß auf die Bemessung der Gebühren und wird daher stets angeregt.
- Zeitgebühren werden in jedem Fall vorab besprochen und gemäß Leistungs-
nachweis abgerechnet.
- Auf Wunsch werden Honorarkalkulationen vor verbindlicher Auftragserteilung erstellt.